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Leistungsprüfungen & Bewerbe

Erste Branddienst-Leistungsprüfung absolviert

Bezirk Grieskirchen zur Übersicht

Der künftige Bewerterstab des Bezirkes Grieskirchen stellte sich am Freitag, 23. März 2018 der neuen Branddienst-Leistungsprüfung (BDLP) in Bronze.

Nach dem das Rollout der neuen Branddienst-Leistungsprüfung im Jahr 2017 erfolgte, war es nun auch für den Bezirk Grieskirchen soweit:  Am Freitag, 23. März wurde die BLDP von der Oö. Landes-Feuerwehrschule beim künftigen Bewerterstab des Bezirkes Grieskirchen abgenommen. 17 neue Bewerter stellten sich den Aufgaben und übten wöchentlich auf den Abnahmetermin. Unter den Augen des Schulleiters, OBR Ing. Hubert Schaumberger wurde die Leistungsprüfung in Grieskirchen abgenommen. Die Verleihung fand im Anschluss an die Abnahme statt. Alle Bewerter bestanden die Prüfung. Ab Herbst werden die Prüfungen dann in den Feuerwehren abgenommen. Verantwortlich dafür ist der neue Hauptbewerter für die BDLP, HAW Franz Josef Fuchs. Alle 191 Fotos von der Abnahme und der Verleihung der Abzeichen stehen im öffentlichen Dropbox-Ordner des Presseteams zum Download bereit. Fotos: Petra Leidinger und Anita Hager, Presseteam BFK Grieskirchen Ziele der Leistungsprüfung Branddienst

Die Leistungsprüfung Branddienst ist ein Mittel zur Vertiefung und Erhaltung der Kenntnisse der Tätigkeiten in der Löschgruppe/Tanklöschgruppe um ein geordnetes, sicheres und zielführendes Zusammenarbeiten beim Löscheinsatz zu gewährleisten. Ein Fokus wird dabei auf Gerätekunde, die Lage-Erkundung und Befehlsgebung sowie sicheres praktisches Arbeiten gelegt.

Die Leistungsprüfung Branddienst unterstützt die Ausbildung der Feuerwehrmitglieder und ist deshalb ein wichtiger Ausbildungsschritt für einen reibungslosen Einsatzablauf. Das Ziel der Leistungsprüfung Branddienst ist unter anderem auch eine Qualitätskontrolle des Ausbildungsstandes und soll der einzelnen Feuerwehr selbst die Überprüfung des Ausbildungserfolges ermöglichen.

Fehler werden umso höher bewertet, je mehr diese die Mannschaft bzw. den Einsatzerfolg gefährden würden. Die Leistungsprüfung ist in einem festgelegtem Zeitfenster zu absolvieren Rekordzeiten sind dabei unerwünscht. Textquelle: ooelfv.at